Potenziale für Wohnprojekte
Ein Jahr neue eGbR
Gemeinschaftliche Wohnprojekte können je nach angestrebten Ziel unter verschiedenen Rechtsformen wählen. Die „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (GbR) ist eine davon.
Mit dem Gesetz zur „Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (MoPeG) wurde die GbR ab dem 1.1.2024 grundlegend überarbeitet und eine eingetragene GbR - kurz eGbR - eingeführt. Das neue Gesetz greift die bisherige Rechtsprechung und Praxis auf und verleiht der Personengesellschaft eine große Gestaltungsfreiheit bei gleichzeitiger Stärkung der individuellen Rechte der Gesellschafter:innen.
Eine kompakte Publikation der stiftung trias gibt einen Überblick, was die neue Rechtslage speziell für Wohnprojekte bedeutet und kann dabei auf erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zurückgreifen.
Die Broschüre kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Veröffentlicht am 03. Dezember 2024